Mitgliedschaft

1 | Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.

2 | Natürliche Personen, die Mitglied werden wollen, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3 | Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme einer natürlichen oder juristischen Person ab, ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe dafür mitzuteilen.

4 | Voraussetzung für die Aufnahme eines Mitgliedes ist eine schriftliche Beitrittserklärung.

5 | Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen zudem durch deren Auflösung.

6 | Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Jahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

7 | Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen eingelegt werden.